Gut zu wissen

Mit dem Messer geschnitten ... und dann?

Wie wichtig Diagnosestandards bei Schnittverletzungen sind, erläutert Miriam Stüldt Borsetzky, Fachjuristin für Medizinrecht.

Schnell in die Klinik und untersuchen lassen, ob die Verletzung nur oberflächlicher Natur oder ob sie womöglich tiefergehend ist und gar Sehnen zu Schaden gekommen sind. Wird die Befunderhebung nur mangelhaft dokumentiert, kann dies zur Haftung führen. Wie wichtig deshalb Diagnosestandards bei Schnittverletzungen sind, erläutert Miriam Stüldt-Borsetzky, Fachjuristin für Medizinrecht in unserer Unternehmensgruppe.
 

Bei der Durchtrennung einer Handsehne besteht zu mehr als 90 Prozent die Chance, dass die Funktion vollständig wiederhergestellt werden kann – sofern die Durchtrennung frühzeitig erkannt und behandelt wird. Das sind relativ gute Aussichten trotz allen Übels.
 

Schnittverletzungen sind in der Statistik unserer Unternehmensgruppe, in der wir Schadenfälle aus dem Heilwesen auswerten, nicht selten. Die Schadenfälle zeigen, dass Durchtrennungen der Sehnen leider oftmals nicht erkannt werden. Die Folgen eines falschen Befundes können gravierend sein und bestehen zumeist in dauerhaftem Kraftverlust der Hand und möglichen Schmerzen. Teuer werden diese Schadenfälle dann, wenn noch eine Arbeitsunfähigkeit hinzukommt.
 


Dokumentation als wichtiger Faktor
 

Werden Ansprüche von der Patientenseite geltend gemacht, dann betreffen sie die nicht erkannte Schwere der Schnittverletzung und deren nicht fachgerechte Versorgung. Um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler tatsächlich vorliegt, müssen die Behandlungsunterlagen gesichtet werden. Damit sind wir beim Thema Dokumentation, denn die spielt jetzt eine wichtige Rolle.
 

Gutachter, die in diesen Fällen tätig werden, haben eines gemeinsam: Sie kommen oft zuerst auf die grundsätzliche Anatomie zu sprechen und erklären dann die korrekte Vorgehensweise in der Diagnostik. Schließlich suchen sie in den Unterlagen nach konkreten, dokumentierten Anhaltspunkten, wie bei der Diagnostik im jeweiligen Fall vorgegangen wurde.
 


Erfahrungen der Gutachter
 

So beschreibt einer unserer Gutachter zum Fall einer Patientin, die sich zu Hause eine Schnittverletzung an der Hand zugefügt hatte, zunächst die Anatomie wie folgt: „An der menschlichen Hand gibt es für jeden Finger eine oberflächliche sowie eine tiefe Beugesehne. Die oberflächliche Sehne ist für eine Beugung im Mittelgelenk und die tiefe im Endgelenk verantwortlich. Durch beide Sehnen kommt es zusätzlich zu einer aktiven Beugung im Grundgelenk. Die tiefe Beugesehne ist von beiden die kräftigere und führende. Eine Durchtrennung führt jeweils zu einem Ausfall der oben beschriebenen Hauptfunktion und Abschwächung der Beugung im Grundgelenk.“
 

Er stellt zudem fest, dass die Patientin in Folge der durchtrennten oberflächlichen sowie tiefen Beugesehnen des Ring- und Kleinfingers der linken Hand kein Gelenk der beiden Finger mehr aktiv beugen kann.
 

Zur Vorgehensweise bei der Untersuchung fasst er zusammen, dass eine mögliche Durchtrennung eine dezidierte Untersuchung erfordert, bei der der betroffene Finger gegen eine Unterlage fixiert wird und so die einzelnen Sehnen geprüft werden.
 

Leider kam der Gutachter bei der Prüfung der Unterlagen zu folgendem Schluss: „Eine solche Untersuchung wurde nicht durchgeführt beziehungsweise wurde im Bericht nicht dokumentiert.“
 

Da kann man dann in Bezug auf das Schadenausmaß nicht mehr viel retten, nur möglichst gut verhandeln. Aber aus der grundsätzlichen Haftung ist nur schwer herauszukommen.
 


Diagnostikstandards bei Schnittverletzungen
 

Hilfreich ist, wenn in der Klinik Diagnostikstandards bei Schnittverletzungen festgelegt sind. Die Dokumentation sollte hierbei mit besonderer Sorgfalt und ausführlich erfolgen. Das heißt, schon bei der Befunderhebung sollte es in den Behandlungsunterlagen Notizen zu der Sensibilität, Motorik und dem Bewegungsausmaß geben. Und natürlich dann auch zu dem durchzuführenden Test der Beweglichkeit gegen Widerstand.
 


Fazit: Doppelter Nutzen
 

Diagnostikstandards helfen ganz praktisch im Klinikalltag dabei, oberflächliche Untersuchungen zu vermeiden, gravierende Sehnenverletzungen zu entdecken und eine zügige Versorgung einzuleiten. Erhebt ein/e Patient/-in Ansprüche, können sie zudem zur Entlastung vorgetragen werden. Liegt ergänzend eine ausführliche Dokumentation der Befunderhebung vor, besteht eine gute Chance, den Anspruch erfolgreich abzuwehren.


 

Miriam Stüldt-Borsetzky